Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Miete von Gästetelefonen und den Kauf von Zubehör, die über die Website gaestetelefon.de zwischen der Lieblingsfeier GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Justus Runte und Daniel Krämer, Ernst-Abbe-Str. 6, 28816 Stuhr (nachfolgend „Lieblingsfeier“), und dem Mieter geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn Lieblingsfeier ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) Lieblingsfeier vermietet Gästetelefone (Audio-Gästebücher) für Veranstaltungen. Im Mietpreis enthalten sind der Hin- und Rückversand, das passende Netzteil, ein Aufsteller für die Gäste sowie die Nutzung der Service-Plattform für die gebuchte Veranstaltung.

(2) Zubehör wie der Gästetelefon-Stick oder Aktionskarten kann gegen gesonderte Vergütung hinzugebucht werden. Diese Artikel werden verkauft und verbleiben beim Mieter.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Gästetelefone auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs im Checkout gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Lieblingsfeier die Buchung per E-Mail bestätigt. Mit der Bestätigung erhält der Mieter seine Buchungsnummer und den persönlichen Zugang zur Service-Plattform.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für den Hin- und Rückversand fallen keine zusätzlichen Kosten an.

(2) Die Zahlung erfolgt im Checkout über die dort angebotenen Zahlungsarten. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§ 5 Mietzeitraum, Versand und Rückgabe

(1) Lieblingsfeier vermietet die Gästetelefone für eintägige Veranstaltungen. Das Telefon wird rechtzeitig vor dem gebuchten Veranstaltungstag an die in der Buchung angegebene Lieferadresse versandt. Der Mieter ist für eine vollständige und richtige Lieferadresse verantwortlich.

(2) Der Mieter sendet das Gästetelefon samt Netzteil spätestens am ersten Werktag nach dem gebuchten Veranstaltungstag mit dem beiliegenden Rücksendeetikett zurück (Beispiel: Feier am Samstag, Rückversand am Montag). Auf Anfrage weist der Mieter den Versand nach.

(3) Sendet der Mieter das Gästetelefon schuldhaft verspätet zurück, kann Lieblingsfeier für jede begonnene Woche der Verspätung eine Entschädigung in Höhe von pauschal 199,00 EUR verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Eine Abholung und Rückgabe im Raum Stuhr kann individuell vereinbart werden.

§ 6 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter behandelt das Gästetelefon und das mitgelieferte Zubehör sorgsam. Das Telefon darf nur mit dem mitgelieferten Netzteil betrieben werden; an das Netzteil dürfen keine weiteren Geräte angeschlossen werden.

(2) Der Mieter prüft die Lieferung unmittelbar nach Erhalt. Schäden oder fehlende Teile meldet er unverzüglich an kontakt@gaestetelefon.de.

(3) Der persönliche Zugangslink zur Service-Plattform ist vertraulich zu behandeln. Wer den Link kennt, hat Zugriff auf Einstellungen und Aufnahmen.

(4) Der Mieter weist seine Gäste in geeigneter Weise darauf hin, dass am Gästetelefon hinterlassene Nachrichten aufgezeichnet werden, und entscheidet selbst, mit wem er die Aufnahmen teilt.

§ 7 Verlust und Beschädigung

(1) Lieblingsfeier prüft jedes Gästetelefon vor der Vermietung und liefert es in einwandfreiem Zustand aus.

(2) Für Schäden am Mietgegenstand, die während des Mietzeitraums entstehen und die der Mieter zu vertreten hat, trägt der Mieter die Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht möglich oder geht das Gästetelefon verloren, schuldet der Mieter den Wiederbeschaffungswert, pauschal 1.500 EUR. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Service-Plattform und Aufnahmen

(1) Mit der Buchung erhält der Mieter Zugang zur Service-Plattform. Dort kann er seine Ansage hinterlegen, die Einstellungen des Telefons festlegen und die Aufnahmen seiner Gäste anhören, herunterladen und teilen.

(2) Ansage, WLAN-Daten, Sprache und Signalton können bis zum Ende des Veranstaltungstags geändert werden. Danach werden diese Einstellungen gesperrt; die Aufnahmen bleiben abrufbar.

(3) Ein Anspruch auf Speicherung der Aufnahmen für eine bestimmte Dauer besteht nicht. Lieblingsfeier empfiehlt, die Aufnahmen zeitnah herunterzuladen und selbst zu sichern.

(4) Die KI-Abschrift ist eine freiwillige Zusatzfunktion, die der Mieter selbst einschaltet. Ist sie aktiv, können Aufnahmen mit in Deutschland verbotenen Inhalten vorläufig zurückgehalten und nach Prüfung durch Lieblingsfeier freigegeben oder gelöscht werden. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 9 Stornierung und Verschiebung

(1) Der Mieter kann seine Buchung bis zwei Wochen nach dem Buchungsdatum kostenfrei stornieren.

(2) Danach kann der Mieter seine Buchung innerhalb von drei Jahren ab dem Buchungsdatum kostenfrei auf einen anderen Termin verschieben, sofern ein Gästetelefon verfügbar ist.

(3) Findet die Veranstaltung innerhalb dieser drei Jahre nicht statt, kann Lieblingsfeier eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 Prozent des Mietpreises verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt; Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.

§ 10 Haftung

(1) Lieblingsfeier haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Diese Grundsätze gelten auch für den Verlust von Aufnahmen. Der Mieter trägt dafür Sorge, die Aufnahmen nach der Veranstaltung herunterzuladen und zu sichern (§ 8 Abs. 3).

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Lieblingsfeier GmbH.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.